Beratungsförderungen und -zuschüsse
KfW Gründercoaching
Optimieren Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit gleich zu Beginn: Nutzen Sie die Kompetenz eines Gründercoachs, um betriebswirtschaftliche, finanzielle und organisatorischen Fragen zu beantworten und Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Das Programm unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Sie haben Ihre selbstständige Tätigkeit bereits aufgenommen. Die Gründung oder Übernahme liegt zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück. Ihr Firmensitz und Geschäftsbetrieb ist in Deutschland; Ihre Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet.
Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung arbeitslos waren und bestimmte Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen oder bezogen haben, erhalten Sie höhere Zuschüsse. Diese besondere Förderung können Sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragen.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag:
Das Nettoberaterhonorar für Ihr Coaching darf insgesamt nicht mehr als 6.000 Euro betragen. Das Tageshonorar wird bis zu einer Höhe von 800 Euro gefördert, darüber hinaus gehende Beträge sind selbst zu tragen.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Sie folgende prozentualen Zuschüsse auf das Beraterhonorar:
- 75% in den neuen Bundesländern
- 50% in den alten Bundesländern und Berlin, außer Lüneburg
Wie profitieren Sie bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit?
Als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten Sie in der gesamten Bundesrepublik einen Zuschuss von
- 90% des Beraterhonorars.
Das Beraterhonorar für Ihr Coaching darf in diesem Fall insgesamt nicht mehr als 4.000 Euro betragen. Wenn später weiterer Beratungsbedarf besteht, können Sie durch einen zusätzlichen Antrag die Förderung bis zur Höchstgrenze von insgesamt 6.000 Euro ausschöpfen.
Die Zuwendungen werden als “De-minimis”-Beihilfen gewährt.
Beratungsförderung der BAFA
Eine “Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen” können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die
- seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben. (KMU)
Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 Euro.
Innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer der Richtlinien kann ein Unternehmen mehrere Beratungen gefördert bekommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen sind und sich die Thematiken eindeutig voneinander unterscheiden. Die nachfolgende Beratung darf mit der vorhergehenden Beratung inhaltlich nicht in Zusammenhang stehen oder die Schlussfolgerungen aus der ersten Beratung zum Gegenstand haben. Liegt eine thematische Trennung vor, können mehrere Beratungen so oft bezuschusst werden, wie die einzelnen Zuschussbeträge der geförderten Beratungen in der Summe den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.
Diese sogenannte “Kontingentregelung” gilt jeweils sowohl für allgemeine, als auch für spezielle Beratungen und auch für die besonderen Beratungen. Für alle Beratungen gilt: Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Zuwendungen werden als “De-minimis”-Beihilfen gewährt.
Regionale Lotsendienste
Hinter den Lotsendiensten verbirgt sich die Organisation und Durchführung von Gründungsberatung für Gründungswillige. Die sogenannten Lotsen helfen bei der Vorbereitung einer Existenzgründung und begleiten Gründungswillige bis zum Start des Unternehmens und darüber hinaus.
Die regionalen Lotsendienste unterstützen seit dem Jahr 2001 Gründungswillige. Sie arbeiten professionell und können durch ihren reichen Erfahrungsschatz fundierte Hilfestellung bei der Existenzgründung geben. Sie sind in gründungsrelevanten Netzwerken verankert und gestalten die Gründungszene in ihrer Region aktiv mit. Es bestehen enge Kontakte zu den Arbeitsverwaltungen, Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern. Sie haben ein Netzwerk von Experten zu allen gründungsrelevanten Fragen.
Gründungswillige sollen befähigt werden, ein Unternehmen zu gründen oder eine selbständige Arbeit aufzunehmen. Konkret werden Assessmentcenter angeboten, die Gründungswillige bei ihren ersten Schritten zur Prüfung der Gründungsidee und der Einschätzung der persönlichen Gründerqualitäten unterstützen.
Danach kann eine qualifizierende Beratung durch erfahrene Experten zu allen gründungsrelevanten Fragen erfolgen.
Frauen haben die Möglichkeit mit spezifischen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten unterstützt zu werden, um die Schwierigkeiten bei der Existenzgründung, die sich aus gesellschaftlichen oder familiären Situationen ergeben können, zu überwinden.
Wer kann die Lotsendienste in Anspruch nehmen?- erwerbslose Personen, die sich selbständig machen wollen
- neu gegründete Unternehmen im ersten Jahr ihrer Selbständigkeit, die bereits eine Förderung in der Vorgründungsphase über die regionalen Lotsendienste erhalten haben.